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Sachleistungen der Pflegekasse |
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Hiermit teilen Sie der Pflegekasse mit, dass Sie die pflegebedürftige Person ausschließlich durch Pflegekräfte/Pflegefachkräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienst pflegen lassen möchten.
Erläuterungen SGB XI Pflegekräfte/Pflegefachkräfte sind Personen, die aufgrund einer entsprechenden Ausbildung erwerbsmäßig pflegen. Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
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