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Mobilität umfasst die eigenständige Beweglichkeit. Für die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes ist es entscheidend, in wie weit die Mobilität eingeschränkt ist und in welchem Umfang ein Hilfebedarf erforderlich ist. Z. B. beim Aufstehen und zu-Bett-Gehen, Be- und Entkleiden, Gehen und Stehen, Treppensteigen etc.
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