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Mit Körperpflege ist in der Pflegeversicherung die Pflege des gesamten Körpers gemeint. Hier wird die Körperpflege in sog. Verrichtungen eingeteilt. Z. B. Waschen, Duschen, Baden etc.Für die einzelnen Verrichtungen werden sogenannte Zeitorientierungswerte benannt. Ganzköperwäsche 20 bis 25 Minuten, Waschen Hände / Gesicht 1 bis 2 Minuten usw.
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