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Wird ihnen von der Pflegekasse mitgeteilt, das die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nicht erfüllt wurden, haben sie das Recht, diesem Bescheid zu widersprechen.
Frist: Nach Eingang der schriftlichen Ablehnung durch die Pflegekasse haben sie 4 Wochen Zeit, schriftlich zu widersprechen.
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