Finden Sie Ihre Pflegeeinrichtung in der Sie wohnen und leben können!
hoerer

Wünschen Sie eine kostenlose Beratung?

Bitte füllen Sie alle Felder aus. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Name:
Telefon:
E-Mail:
Banner
 
Startseite Lexikon
Widerspruch

Wird ihnen von der Pflegekasse mitgeteilt, das die Voraussetzungen für eine Pflegestufe nicht erfüllt wurden, haben sie das Recht, diesem Bescheid zu widersprechen.

Frist: Nach Eingang der schriftlichen Ablehnung durch die Pflegekasse haben sie 4 Wochen Zeit, schriftlich zu widersprechen.

 

Zurück zum Lexikon
Weitere Informationen zum Thema