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Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Die Vorgehensweise bei der Begutachtung durch den MDK ist festgelegt in den „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“. Es wird vom Gutachter im Rahmen der Begutachtung festgestellt wie hoch der Zeitaufwand der Grundpflege im wöchentlichen Tagesdurchschnitt ist. 

Wie ermittelt der Gutachter/in den individuellen Hilfebedarf?

Der Gutachter ermittelt für sein Gutachten alle Umstände, die eine Hilfestellung bei der Pflege erforderlich machen können. Um den individuellen und erforderlichen Hilfebedarf gerecht zu ermitteln, wurden die oben genannten Richtlinien erarbeitet und im Gesetz festgelegt.

 

 

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