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Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Sie erhalten Geldleistungen von der Pflegeversicherung wenn bei ihnen eine mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegstufe I) vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bescheinigt wurde und sie die Pflege von einer Privatperson (z. B. Angehörige) durchführen lassen (siehe (P) Pflegegeld und Sachleistungen).

 

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