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Heimnotwendigkeitsbescheinigung |
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Eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung benötigt man, um die Leistungen aus der Pflegeversicherung für den Heimaufenthalt in voller Höhe zu erhalten. Die Bescheinigung erhält man auf Anfrage von der Pflegekasse, wenn:
- Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine, mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) in seinem Gutachten ermittelt hat und
- die Pflege in der häuslichen Umgebung nicht durchgeführt werden kann.
Die Gründe können sein:
- Keine Pflegeperson vorhanden
- Die Pflegeperson ist mit der Pflege überfordert
- Die Räumlichkeiten lassen keine Pflege zu
- Die pflegebedürftige Person verwahrlost
- etc.
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