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Hauswirtschaftliche Versorgung |
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Es ist der tatsächlich anfallende individuelle Hilfebedarf und der Zeitaufwand in Stunden pro Woche gemeint. Es sind nur die folgenden Tätigkeiten zu berücksichtigen. Einkaufen / Kochen / Reinigen der Wohnung / Spülen / Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung. Die Versorgung darf sich nur auf den Antragsteller selbst beziehen. Die Versorgung möglicher weiterer Familienmitglieder bleibt unberücksichtigt.(bri_Pflege_090608)
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