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Leistungskomplexe

 

Im Sozialgesetzbuch (SGB) XI werden für die Pflege durch z.B. ambulante Pflegedienste so genannte Leistungskomplexe vergeben.

 

Für jeden Leistungskomplex sind Leistungspunkte festgelegt. Diese Leistungskomplexe möchten wir Ihnen am folgenden Beispiel kurz erläutern:

 

Beispiel: Leistungskomplex 1
Leistungsart: Ganzwaschung
Leistungsinhalte:
  • Waschen, Duschen, Baden

  • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
  • Nagelpflege
  • An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
Punkte: 410

 



(siehe (B) Berechnung der Kosten bei professioneller Pflege

 

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