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Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen |
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Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) dient der Feststellung des Hilfebedarfes eines Antragstellers. Dieses Gutachten sagt aus, ob ein entsprechender Hilfebedarf vorliegt und damit eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozial-Gesetz-Buches (SGB XI). Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wird die Zuordnung einer Pflegestufe anhand des ermittelten Hilfebedarfes vom MDK empfohlen.
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