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Einspruch Pflegestufe

Besser Widerspruch bei Ablehnung der Einstufung oder Höherstufung in eine Pflegestufe. Allgemein ist die Bezeichnung „Einspruch Pflegestufe“ allerdings geläufiger.

 

Entscheidet die Pflegekasse aufgrund des Formulargutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), dass keine Einstufung bzw. Höherstufung vergeben werden kann, haben Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des ablehnenden Bescheides die Möglichkeit, diesem Bescheid zu widersprechen. Sie richten dann zunächst einfach einen formlosen Widerspruch an Ihre Pflegekasse. Die Begründung zum „Einspruch Pflegekasse“ können Sie dann später nachreichen.

 

Die Statistiken belegen, dass pflegefachlich fundierte Widersprüche eine erheblich höhere Erfolgsquote aufweisen. Sie als Betroffene sollten sich die pflegefachliche Unterstützung bei Pflegegutachtern/Pflegefachkräften suchen, die sich mit den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) auskennen. Die Pflegefachkräfte der Vital & Aktiv Pflegeberatung prüfen in Ihrem Auftrag das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und helfen Ihnen, bei Aussicht auf Erfolg, einen Widerspruch zu formulieren der sich an den Richtlinien  zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) orientiert.

 

 

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