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Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege

„Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“ (§ 37 SGB XI) Die Vergütung der Beratung zahlt die zuständige Pflegekasse.

 

Ganz wichtig!

Rufen Pflegebedürftige, die von einer privaten Pflegeperson gepflegt werden, die Beratung nicht ab, hat die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.


 

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