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Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit |
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Richtig heißt es: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.
Die Begutachtungs-Richtlinien sind die verbindliche, einheitliche Begutachtungsgrundlage sowohl für die Pflegekassen als auch für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Die Verbindlichkeit wird durch den Richtlinienstatus nach §§ 17 sowie 53 a Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB XI normiert.
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