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Ist die Grundlage für die Berechnung der Vergütung in der ambulanten Pflege. Die Leistungspunkte ermitteln sich aus der Leistungsart. Jede Leistungsart wird mit unterschiedlichen Leistungspunkten bewertet.
1 Leistungspunkt entspricht z. B. 0,04 EUR. Berechnet man der Pflegekasse den Leistungskomplex 1, Ganzwaschung, erhält man für diesen Leistungskomplex 410 Punkte.
Somit werden der Pflegekasse 0,04 € x 410 Punkte = 16,40 € in Rechnung gestellt. Die Punktvergabe je Leistungskomplex ist festgelegt. Die Höhe der Vergütung für den Leistungspunkt ist Verhandlungssache. Für einen Leistungspunkt werden am Beispiel Niederrhein NRW zwischen 0,035 € und 0,0435 € vergeben. Folglich werden für den Leistungskomplex 1 Ganzwaschung 410 Punkte den Pflegekassenim Niederrhein zwischen 14,35 € und 17,84 € in Rechnung gestellt.
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