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Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Mit dem medizinischen und pflegerischen Wissen der MDK stell die Kranken- und Pflegekassen dies sicher.

Die Medizinischen Dienste beraten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und begutachten im Einzelfall

Die Medizinischen Dienste sind Gemeinschaftseinrichtungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Sie sind in den Bundesländern jeweils als eigenständige Arbeitgemeinschaft organisiert.
(www.mdk.de)

 

 

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