Finden Sie Ihre Pflegeeinrichtung in der Sie wohnen und leben können!
hoerer

Wünschen Sie eine kostenlose Beratung?

Bitte füllen Sie alle Felder aus. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Name:
Telefon:
E-Mail:
Banner
 
Startseite Lexikon
Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege findet immer dann statt, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist (z. B. keine pflegende Person, Verwahrlosung der zu pflegenden Person). Die Erstattung der Pflegekasse erfolgt nur für eine vollstationäre Pflege, wenn eine „Heimnotwendigkeitsbescheinigung“ von der Pflegekasse ausgestellt wird.

Die Heimnotwendigkeit wird vom MDK (Medizinischer Dienst der Pflegekassen) im Rahmen der Begutachtung festgestellt.

 

In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende Beträge zur Verfügung:

 

Pflegestufe I   bis zu          1.023 Euro

Pflegestufe II  bis zu          1.279 Euro

Pflegestufe III bis zu          1.510 Euro

bei Härtefall    bis zu          1.825 Euro

 

Liegt keine Heimnotwendigkeitsbescheinigung vor und man entscheidet sich trotzdem für einen vollstationären Aufenthalt, so zahlt die Pflegekasse nur die Pflegesachleistungen:

 

In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende Beträge zur Verfügung:

  • 440 Euro bei Pflegestufe I
  • 1.040 Euro bei Pflegestufe II
  • 1.510 Euro bei Pflegestufe III
Zurück zum Lexikon
Weitere Informationen zum Thema