Finden Sie Ihre Pflegeeinrichtung in der Sie wohnen und leben können!
hoerer

Wünschen Sie eine kostenlose Beratung?

Bitte füllen Sie alle Felder aus. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Name:
Telefon:
E-Mail:
Banner
 
Startseite Lexikon
Tages- oder Nachtpflege siehe Antrag Pflegestufe

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, kann die pflegebedürftige Person in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung betreut werden.

 

In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende Beträge zur Verfügung:

 

Pflegestufe I                     bis zu       440 EUR    bzw.   bis zu    660 EUR

Pflegestufe II                    bis zu    1.040 EUR    bzw.   bis zu  1.560 EUR

Pflegestufe III                   bis zu    1.510 EUR    bzw.   bis zu  2.265 EUR

sowie in

Härtefällen                       bis zu     1.918 EUR.

 

Entscheidet sich die zu pflegende Person für die Tages- oder Nachtpflege, steht ihr der 1,5 fache Pflegesatz zu.   Teilstationär Tages- oder Nachtpflege ist neben Sachleistungen, Geldleistungen, und Kombinationsleistungen möglich.

 

Bedeutet: Zusätzlich zur Tages- oder Nachtpflege gibt es bis zu 50 % mehr Pflegegeld!

 

 

Zurück zum Lexikon
Weitere Informationen zum Thema