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Als pflegebedürftig gelten Menschen, die die täglich wiederkehrenden Abläufe des Alltags nicht ohne fremde Hilfe bewerkstelligen können. Die Ursache für diese Einschränkung können körperliche, geistige oder seelische Behinderungen oder Krankheiten sein, die voraussichtlich mindestens für sechs Monate einen Hilfebedarf erforderlich machen.
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