Finden Sie Ihre Pflegeeinrichtung in der Sie wohnen und leben können!
hoerer

Wünschen Sie eine kostenlose Beratung?

Bitte füllen Sie alle Felder aus. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Name:
Telefon:
E-Mail:
Banner
 
Startseite Lexikon
Beratung in der eigenen Häuslichkeit

Eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung (Pflegedienst) dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen, zu tragen. Rufen Pflegebedürftige die Beratung nach Absatz 3 Satz 1 nicht ab, hat die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen das Pflegegeld angemessen zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen. (Auszug § 37 SGB XI)

(siehe (G) Geldleistungen

 


Zurück zum Lexikon Weitere Informationen zum Thema