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Behandlungspflege

Dabei handelt es sich um eine Leistung der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse!

 

Der Hausarzt stellt eine entsprechende Verordnung aus, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss, bevor ein Pflegedienst die Behandlungspflege durchführen darf.

Behandlungspflege beinhaltet die Übernahme von medizinischen Leistungen wie

  • die Erledigung von Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Blutzuckermessungen
  • das Legen und Wechseln von Blasenkathetern
  • die Medikamentengabe
  • das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

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