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Änderung der Pflegeleistungen |
- Siehe (A) Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe
- Gemeint ist die Änderung von z. B. Geldleistungen auf Sachleistungen oder Kombinationsleistungen. Erhalten sie bzw. die zu pflegende Person bisher Geldleistungen (Pflegegeld), da die Pflege von Angehörigen durchgeführt wird und sie jetzt einen Pflegedienst mit der Pflege beauftragen, muss der Pflegedienst diese Veränderung bei der Pflegekasse anmelden. Sie erhalten ihr Pflegegeld (wenn die Pflege durch den Pflegedienst nicht den gesamten, zur Verfügung stehenden Betrag, benötigt), erst nachdem die Rechnung durch den Pflegedienst bei der Pflegekasse geprüft und bezahlt worden ist.
(siehe (K) Kombinationsleistungen)
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