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Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe |
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Wird bei der Veränderung des Hilfebedarfs schriftlich bei der entsprechenden Pflegekasse beantragt. Bei den meisten Kassen kann das entsprechende Formular online herunter geladen werden. Die Feststellung ob ein erhöhter Hilfebedarf uns somit die Notwendigkeit zur Erhöhung der Pflegestufe besteht, wird dann wieder über ein erneutes Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) durchgeführt.
(siehe (G) „Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit")
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