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Startseite Informationen Teilstationäre Pflege Tagespflege / Nachtpflege
Tagespflege, Nachtpflege in der teilstationären Pflege
Tages- oder Nachtpflege

Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, kann die pflegebedürftige Person in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung betreut werden. In diesem Fall stehen Ihnen zurzeit für die Pflege folgende Beträge zur Verfügung:

Pflegestufe I     bis zu        440 EUR    bzw.   bis zu     660 EUR
Pflegestufe II    bis zu     1.040 EUR    bzw.   bis zu  1.560 EUR
Pflegestufe III   bis zu     1.510 EUR    bzw.   bis zu  2.265 EUR

Entscheidet sich die zu pflegende Person für die Tages- oder Nachtpflege, steht ihr der 1,5 fache Pflegesatz zu. Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege ist neben Sachleistungen, Geldleistungen, und Kombinationsleistungen möglich.


Fazit

Zusätzlich zur Tages- oder Nachtpflege gibt es bis zu 50 % mehr Pflegegeld!



Erläuterungen SGB XI

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.

(Quelle:Bri_Pflege_090608)