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Kurzzeitpflege als Teilstationäre Pflege
Kurzzeitpflege

Die Angebote der Kurzzeitpflege sind besonders geeignet und interessant für

  • Senioren, die sich kurzzeitig (z.B. nach einer Reha-Maßnahme oder einem Krankenhausaufenthalt) nicht oder nur sehr eingeschränkt selbsständig in den eigenen Wänden, bzw. im eigenen Haushalt versorgen können.

Die Kurzzeitpflege bietet den pflegenden Angehörigen auch Entlastung, wenn diese einmal krank geworden sind, Urlaub haben oder aus anderen Gründen einer vollständigen Pflege der zu pflegenden Person zeitweise nicht nachkommen können.

Leistungen in der Kurzzeitpflege

  • Ärztliche Betreuung
  • Grundversorgung und Behandlungspflege
  • Soziale Kontakte und Unterhaltung
  • Erbringungen der notwendigen Mahlzeiten, auch Diäten
  • Psychotherapeutische Maßnahmen
  • Sprachübungen
  • etc.

Gesetzliche Situation um die Kurzzeitpflege (Verhinderungspflege)

Bis zu vier Wochen im Kalenderjahr werden seit dem 01. Juli 2008 die Kosten bis zu einer Höhe von, zur Zeit maximal 1.510 EUR, für eine stationäre Unterbringung übernommen. Dabei geht es ausschließlich um die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Ünterbringung, Verpflegung usw. sind selbst zu tragen.

 

Liegt bei der pflegebedürftigen Person eine eingeschränkte oder erheblich eingeschränkte Alltagstauglichkeit vor (siehe Gutachten MDK), können die zusätzlichen Betreuungsleistungen 100 EUR bis 200 EUR für die Verpflegungskosten bei  der Pflegekasse abgerufen werden.