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Teilstationäre Pflege

Als teilstationäre Pflege wird die zeitweise Betreuung einer zu pflegenden Person in der Nacht oder am Tag bezeichnet. Dabei übernimmt die Pflegekasse, je nach Höhe der Pflegestufe, alle anfallenden Kosten. Mit der teilstationären Pflege als sogenannte Tagespflege ist damit gewährleistet, dass ein pflegender Angehöriger z.B. zur Arbeit gehen kann. Ist die teilstationäre Pflege als Nachpflege konzipiert, wird die pflegebedürftige Person am Tag meist durch Pflegepersonen, wie pflegende Angehörige gepflegt.

 

Es gibt allerdings auch einen weiteren Aspekt, der auf jeden Fall für die teilstationäre Pflege in der Form der Tagespflege spricht:

 

Sehr viele pflegebedürftige Menschen haben nur sehr wenige Sozialkontakte. Dadurch kommt es nicht selten zur Verschlimmerung der Pflegesituation, die häufig auf Vereinsamung zurückzuführen ist. Der Aufenthalt in einer Tagespflegeeinrichtung kann da manchmal kleine Wunder bewirken. Daher kann es durchaus ratsam sein, wenigstens ein- bis zweimal die Woche die teilstationäre Pflege in einer Tagespflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.